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Anmeldung und Aufnahme

Anmelden können Sie sich in der Patientenaufnahme, gleich links in der Eingangshalle. Formalitäten sind leider auch bei uns unvermeidlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen dazu Ihre notwendigen Daten auf. Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.

In der Patientenaufnahme werden Sie außerdem über die Entgelthöhe und Entgeltzusammensetzung für Ihren Krankenhausaufenthalt informiert, ebenso über die Abrechung und Zuzahlung. Die Aufnahme ist montags bis freitags von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt, am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen entlassen werden, melden Sie sich bitte an der Rezeption. Sie erhalten Ihre Zuzahlungsaufforderung von uns dann per Post.

Was bringe ich mit zur Aufnahme?

Die Patientenzimmer bieten nur begrenzt Platz. Daher bitten wir Sie, auf größere Gepäckstücke zu verzichten. Die folgenden persönlichen Dinge sind dagegen unverzichtbar und selbst mitzubringen: Zahnbürste, Zahnpasta, Waschlappen, Seife, Kamm, Handtücher, Nachthemden/Schlafanzüge, Bade-/Hausmantel und Hausschuhe.

Ihr Geld und Ihre Wertsachen

Bitte lassen Sie Wertgegenstände und größere Geldbeträge zu Hause oder überlassen Sie diese Ihren Angehörigen oder Freunden. Sollten Sie diese Dinge nicht zu Hause lassen können, besteht die Möglichkeit, sie in der Patientenaufnahme gegen eine Quittung zu hinterlegen. Für einen Verlust von nicht hinterlegten Wertsachen und Geldbeträgen können wir leider keine Haftung übernehmen.

Die Berechung unserer Leistungen

Als krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnungen zu kümmern. Wir benötigen von Ihnen zunächst den Einweisungsschein des Arztes, der Sie in unser Krankenhaus eingewiesen hat. Liegt noch keine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse bei Aufnahme vor, wird die Krankenhausverwaltung diese bei Ihrer Krankenkasse anforderen. Sollten Sie privatversichert sein, bitten wir Sie, uns über das Abrechnungsverfahren mit Ihrer Krankenversicherung zu informieren.

Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen über DRG-Fallpauschalen abgerechnet. Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie zusätzlich Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die gesondert berechnet werden. Dazu zählen die Behandlungen durch die leitenden Ärzte, die Unterbringung in 1- und 2-Bett-Zimmern, die Nutzung der Telefonanlage sowie die Verpflegung und/oder Unterbringung einer Begleitperson. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenverwaltung. Dort können Sie auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und den Tarif für stationäre Leistungen (Pflegekostentarif) einsehen.

Zuzahlungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen besteht eine Zuzahlungspflicht für längstens 28 Tage Krankenhausbehandlung pro Kalenderjahr. Diese Eigenbeteiligung ist spätestens bei der Entlassung zu entrichten und wird von uns an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sie können Ihre Zuzahlung bar, mit EC-Karte oder per Überweisung bezahlen. Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei:
  • Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Patienten von Trägern einer Berufsgenossenschaft
  • Privatpatienten
Wir empfehlen Ihnen, die Zuzahlungsquittung aufzubewahren. Falls Sie im Laufe des Kalenderjahres erneut stationär behandelt müssen, kann der bescheinigte Betrag sofort angerechnet werden.